Verhalten bei Verbrennungen
Erste Hilfe bei Brandverletzungen
Verbrennungen entstehen durch Hitzeeinwirkung. Dabei ist es
gleich, ob es sich um offenes Feuer, heiße Gegenstände,
heiße Flüssigkeiten, elektrischen Strom, Wasserdampf
oder die Sonne handelt. Verbrennungen werden in drei Gruppen
(Verbrennungsgrade) eingeteilt:
1. Grad: Rötung der Haut (z.B. Sonnenbrand);
2. Grad: Rötung der Haut mit Blasenbildung;
3. Grad: Gewebezerstörung
Sind die Brandverletzungen frisch, so ist der Verbrennungsgrad
meist noch nicht erkennbar. Sind mehr als 15% der Körperoberfläche
verbrannt, besteht Lebensgefahr. Es ist also weniger der Verbrennungsgrad
als vielmehr die Ausdehnung auf der Körperoberfläche
maßgebend. Die Ausdehnung lässt sich an Hand der
Neunerregel (siehe Tabelle) bestimmen. Das heißt: Der
ganze menschliche Körper ist in Abschnitte zu je neun Prozent
eingeteilt. Hervorgerufen durch Schmerzen, Stoffwechselstörungen
und Flüssigkeitsverlust kommt es zum Schock (an Schockbekämpfung
denken: Beine hoch, zudecken, beruhigen). Zudem sind Brandwunden
sehr anfällig für eine Infektion. Deshalb ist es falsch,
die alten vielgepriesenen "Hausmittel" wie Fett, Öl,
Mehl, Puder, Salben und dgl. anzuwenden. All diese Mittel sowie
die auftragenden Hände sind niemals keimfrei, und es kommt
deshalb leicht zu Infektion der Brandwunde. Langwierige Eiterungen
und hässliche Narben, die sich oft nachträglich zusammenziehen
und dadurch zu Bewegungseinschränkungen führen können,
sind die Folge. Brandwunden will der Arzt im unveränderten
Zustand sehen, so kann er schnell und meist komplikationslos
heilen.
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Körperabschnitte
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g
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Vorderseite
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Rückseite
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Kopf u. Hals 9%
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g
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g
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g
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Arme je 9%
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g
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g
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g
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g
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Oberarm
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je 2%
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je 2%
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g
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Unterarm
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je 1,5%
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je 1,5%
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g
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Hand
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je 1,0%
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je 1,0%
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Rumpf 4x9%
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g
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g
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g
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g
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Oberkörper
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je 9%
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je 9%
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g
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Unterkörper
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je 9%
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je 9%
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Beine je 2x9%
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g
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g
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g
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g
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Oberschenkel
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je 4%
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je 4%
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g
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Unterschenkel
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je 4%
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je 4%
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g
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Fuß
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je 1%
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je 1%
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Erste Hilfe bei Brandverletzten
Verbrannte Stellen sind so schnell als möglich unter fließendes
Wasser zu halten oder in kaltes Wassre einzutauchen. Das hat
so lange zu geschehen, bis Schmerzfreiheit eintritt, was etwa
10 bis 20 Minuten dauern kann. Dann sind die geschädigten
Körperstellen keimfrei zu bedecken. Dies geschieht am besten
mit einem Brandwundenverbandspäckchen oder einem Verbandtuch.
Diese sind in einer durchsichten Kunststofffolie verpackt und
im Gegensatz zu normalen Verbandpäckchen rot beschriftet.
Auf der Rückseite befindet sich jeweils eine Gebrauchsanweisung.
Das Brandwundenverbandpäckchen besteht aus einer Mullbinde,
an deren Anfang ein rund 30 cm² großes, steriles
Tuch befestigt ist. Bei Gebrauch ist zunächst die Umhüllung
zu entfernen. Dann fasst man die Binde an den blau gekennzeichneten
Stellen und reißt die Fäden auseinander. Nun lässt
sich das Tuch entfalten und auf die Wunden legen.
Verbandtücher gibt es in verschiedenen Größen.
Sie sind, nachdem die Umhüllung entfernt wurde, an den
blauen Schleifen zu fassen und auseinander zuziehen. Mit diesem
Tuch lassen sich selbst ausgedehnte Flächen bedecken.
Außerdem gibt es Verbandtücher mit aufgedampfter
Aluminiumfolie. Diese Folie verklebt nicht mit der Wunde. Die
Wundabsonderung wird durch das Aluminium hindurch von einem
saugfähigen Vlies aufgenommen. Gleichzeitig hemmt dieses
Tuch die Vermehrung von Bakterien. Bei noch größeren
Verbrennungsflächen kann der Verletzte auch in ein sauberes
Betttuch eingeschlagen werden. Nicht bedeckt werden dürfen
Verbrennungen im Gesicht und der Augen. Der Verband hat drucklose
zu erfolgen, das heißt, dass Bindengänge nicht über
die geschädigte Stellen führen sollen. Angeklebte
Kleidungsstücke sind auf der Wunde zu belassen und in den
Verband mit einzubeziehen. Brandblasen dürfen nur vom Arzt
geöffnet werden. Sollte kein Wasser zur Verfügung
stehen, so ist sofort ein keimfreier Verband anzulegen.
Verbrennungen der Atemwege
Bei Verbrennungen der Atemwege durch die Hitzeeinwirkung einer
Explosion oder Stichflamme besteht Erstickungsgefahr. Damit
Personen mit solchen Verletzungen vorranig versorgt werden können,
dem anwesenden Rettungsdienst fort Bescheid zu geben.
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